Musikfest = Düsseldorf - 18. Niederrheinisches Musikfest am 22. und 23. 5. 1836
Der das Musikfest verhindernde Kgl. Erlaß von 1834 war aufgehoben und das Comité beeilte sich, zum Musikfest einzuladen:
"Düsseldorf, den 8. April 1836
Nachdem nach einem allerhöchsten an des Prinzen Friedrich von Preußen Königliche Hoheit gerichteten Kabinetschreiben vom 3.d.M. die Feier des Niederrheinischen Musikfestes in den Pfingstfeiertagen jetzt und künftig gestattet worden, beehren wir uns, Sie zu dem achtzehnten Musikfeste, welches um Pfingsten, 22. und 23. Mai d.J. hier Statt finden wird, ganz ergebenst einzuladen.
Die Leitung des Festes hat Herr Musik-Direktor F. Mendelssohn-Bartholdy übernommen und demselben dadurch noch eine ganz besonderer Zierde gewährt, dass er sein neuestes Werk
PAULUS, Oratorium in 2 Abtheilungen,
am ersten Festtage zur Aufführung bringen wird. Für die Aufführung des zweiten Tages sind für jetzt ausersehen:
1. Psalm von Händel, O preisst den Herrn mit einem Mund.
2. Ouvertüre. (noch nicht bestimmt.)
3. Erndte-Cantate von C.M.v.Weber
4. Sinfonie Nr. IX. mit Chören von Beethoven.
Diese reiche Auswahl wird, wie wir wünschen, sich der allgemeinen Zustimmung erfreuen und so dürfen wir mit Vertrauen Ihnen wirksamen Genuss versprechen und deshalb hoffen, auf Ihren werkthätigen Antheil rechnen zu können. Wir werden es als eine angenehme Pflicht betrachten, durch unsere Anordnungen Ihnen die Mitwirkung zur Freude zu machen.
Wir ersuchen Sie ergebenst, die Zusage Ihrer gefälligen Mitwirkung uns, sobald wie möglich, gefälligst zugehen zu lassen.
Sie wollen die Versicherung unserer Hochachtung genehmigen.
Das Comité für das Niederrheinische Musikfest.
Schramm, Gr. v. Nesselrode, Friderichs, Wolters, Menckhoff, F.v.Heister, v. Lezaack, v. Woringen, Schreiber, Julius Rietz, W. Schadow, F. Wetschki."