Am 5.12.1853 hatte Bürgermeister Hammers Schumann aufgefordert, wieder zu dirigieren. Der Musikdirektor war aber inzwischen dienstunfähig und galt durch die Krankheit als (nicht) vertragsbrüchig. Mit Blick auf die Situation der Familie Schumann und in Hochachtung vor der großen Künstlerfamilie setzte der Bürgermeister die Fortzahlung des Gehaltes durch.
Bild: Mit dieser Kassenanweisung wurde die von Bürgermeister Hammers in der Stadtverordnetenversammlung durchgesetzte Fortzahlung des Gehaltes (500 Taler) für Robert Schumann angeordnet. Obwohl Schumann ab März 1854 in Endenich weilte und seit den Vorfällen in der Maxkirche im Oktober 1853 sein Amt als Musikdirektor nicht mehr ausübte, wurde sein Gehalt von der Stadt Düsseldorf weiter gezahlt und damit die wirtschaftliche Basis für die Familie Schumann erhalten.