Vertrag zwischen dem Orchestervorstand, vertreten durch Herrn Alexander von Sybel mit dem Janitscharen (Trommler) Louis Kreutzer:
Art.I:
Der städtische Orchester-Vorstand engagirt Herrn Louis Kreutzer als Mitglied des städtischen Orchesters und zwar für Janitscharen. Herr Kreutzer ist jedoch verpflichtet, wenn es nöthig sein sollte, nach Anweisung des Herrn Musik-Dirigenten ein seinen Kräften angemessenes anderes Instrument zu spielen.
Art.II:
Herr Kreutzer unterwirft sich in allen Punkten den vom Vorstande festgestellten und diesem Vertrage beigefügten Reglement unbedingt.
Art.III:
Für die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten erhält Herr Kreutzer das mit seiner Stellung verbundene etatmäßige Gehalt in monatlichen Raten von je zwanzig Thalern postnumerando beim Monatsschlusse von der städtischen Orchester-Kasse ausbezahlt.
Art.IV:
Dieser Vertrag gilt auf zwei mit dem ersten Oktobere beginnende und mit dem dreißigsten September 1867 endigende Jahre.
Art.V:
Sollte Herr Kreutzer während dieses Jahres im Theater-Orchester beschäftigt sein, so hat er sich seine Theatergage auf sein Orchester-Gehalt anrechnen zu lassen, wogegen ihm die Stunden für die Theater-Proben und Aufführungen, in welchen er mitzuwirken hat, freibleiben sollen.
Für die Vollziehung des Vertrages wählen die Contrahenten Domicil auf dem Rathhause in Düsseldorf.
Also geschehen in zwei gleichlautenden Exemplaren, wovon jeder Theil eines erhalten und haben beide Theile auch das beigefügte Reglement ne varietur unterzeichnet.
Düsseldorf, den 30. August 1865 - Louis Kreutzer
Der Vorsitzende des Städtischen Orchester-Vorstandes: Sybel
Bild: Der Original-Vertrag aus dem Nachlass von Louis Kreutzer.