Lebenslauf
Vereinsleben

An diesem 17. Mai 1911 schreibt der Oberbürgermeister unter Aktenzeichen IV.A. Nr. 469 einen Brief an den Vorstand des Musikvereins, der viel Aufschluss über die damalige Organisationsstruktur zwischen Musikverein und Stadt gibt:

"In Artikel 5 des Vertrages mit dem städtischen Musikverein ist ausgemacht, daß die Stadt Düsseldorf vom städtischen Musikverein für das Orchester eine Vergütung von 150 Mark für jede Vorprobe mit Chor und eine Vergütung von 750 M für jede Aufführung nebst der dazu gehörigen Generalprobe erhält. Die Erhöhung dieser Vergütung ist ausdrücklich vorbehalten worden, falls eine Steigerung der Gehälter oder die Vermehrung der Orchestermitglieder stattfinden sollte.

Die Steigerung der Gehälter der Orchestermitglieder ist inzwischen erfolgt. Im Etatsjahr 1910 betrug der Etatsansatz der Gehälter der Orchestermitglieder 147.150 Mark und im gegenwärtigen Etatsjahr beträgt der Ansatz 162.400 Mark.
Ferner hat der städtische Musikdirektor den Antrag gestellt, vom 1. April 1912 ab eine Verstärkung des städtischen Orchesters eintreten zu lassen. Für das erste Jahr ist vorgesehen, neu hinzu zu engagieren
2 erste Violinen,
1 zweite Violine
1 Cello.
Im zweiten Jahr sollen hinzu engagiert werden:
4 erste Holzbläser
und im dritten Jahre sollen hinzu engagiert werden:
1 zweite Violine
1 Bratsche
1 Baß
1 Trompete.
Wenn auch der städtische Musikverein durch das Engagement der vier ersten Holzbläser direkt keine Ersparnis haben wird, weil diese vier ersten Holzbläser mit den vorhandenen 4 ersten Holzbläsern alternieren werden, so wird doch durch das Engagement der 8 übrigen Mitglieder der Musikverein eine direkte Ersparnis haben. Herr Professor Panzner rechnete mit mir aus, daß die Ersparnis durchschnittlich 1700 Mark im Jahr betragen wird.
Wenn man nun die inzwischen erfolgte erhebliche Steigerung der Gehälter der städtischen Orchestermitglieder und diese direkte Ersparnis von durchschnittlich 1700 Mark für das Jahr, welche jedenfalls im dritten Jahre in voller Höhe eintreten wird, zusammen nimmt, so ist es wohl billig, von dem städtischen Musikverein in Zukunft folgende Vergütungen zu fordern.
Von der Saison 1912/193 ab sollen die Vergütungen betragen:
für die beiden ersten Jahre 1912/1913 und 1913/1914 für jede Vorprobe mit Chor und für jede Aufführung mit zugehöriger Generalprobe ........
von der Saison 1914/15 ab für jede Vorprobe mit Chor ........
und für jede Aufführung mit zugehöriger Generalprobe ........
(Anmerk.: die Beträge wurden nachträglich eingesetzt)
Trotz der Steigerung der Gehälter hätte der Musikverein für die Saison 1911/12 keine höheren Beträge zu zahlen.
In den beiden folgenden Saisons würden (4 mal 100) + (8 mal 150) = 1600 Mark und von 1914/15 ab (4 mal 150) + (8 mal 200) = 2200 Mark im Jahre mehr als bisher zu zahlen sein.
Den sehr geehrten Vorstand bitte ich, alsbald einen Beschluß des städtischen Musikvereins hierüber herbeizuführen und mir denselben mitzuteilen, damit ich in der Lage bin, bei der Beratung im Orchesterkomitee, in der Finanzkommission und in der Stadtverordneten-Versammlung von ihren Entschließungen Mitteilung zu machen.
in Vertretung
Dr. Stellmann"