Lebenslauf
Stadtgeschichte/ Vereinsleben

Musikfest = Düsseldorf - 18. Niederrheinisches Musikfest am 22. und 23. 5. 1836

Verbot der Niederrheinischen Musikfeste an Pfingsten:

Eine Katastrophe bahnte sich an; an diesem 16.3. erließ König Friedrich Wilhelm III. von Preußen (Bild) einen Erlass, wonach die Abhaltung der Niederrheinischen Musikfeste an den Pfingsttagen ein für allemal verboten wurde. Begründung: Das Musikfest störe den liturgischen Ablauf des Pfingstfestes.

Unverständnis allüberall in welcher Weise und mit welchen Folgen sich ein evangelischer Herrscher um das Wohl seiner katholischen Untertanen kümmerte, zumal die Musikfeste mittlerweile wahre Volksfeste geworden waren. Hektische Betriebsamkeit beim Comité und dem Musikvereinsvorstand. Man holte sich eine Zustimmungserklärung des Kölner Erzbischofs, besuchte alle Pfarrer in Düsseldorf und ließ sich von denen ebenfalls eine schriftliche Bescheinigung darüber geben, dass das Musikfest keine störende Auswirkung auf die Pfingstliturgie habe.

Mehrere Eingaben an das Ministerium wurden formuliert und eine direkte Eingabe bei seiner Majestät gemacht. Alles war zunächst ohne Erfolg.

Das Comité hatte den Termin für die Uraufführung des "Paulus" im Kopf, verlor viel Zeit und suchte Mittel und Wege, den König umzustimmen. Alle Aktivitäten wurden 1836 mit Hilfe des Prinzen Friedrich von Erfolg gekrönt (siehe die Eintragungen unter dem Jahre 1836).

So konnten zwei Jahre später die Festgäste doch noch die Uraufführung des „Paulus" erleben.