Die Verbindungen Düsseldorf Brahms Schumann sind seit jeher offenkundig und vielfach beschrieben. Die vorliegende Ausgabe des Musikvereins-Schallarchivs möchte auf ihre Weise auch diesen Zusammenhang darstellen. Für David Shallon lag es auf der Hand, angesichts der Verfügbarkeit eines Chores wie den Städtischen Musikverein die großen Standartwerke des Repertoires aufführen zu wollen. Ohne Frage gehört des Deutsche Requiem dazu. In John Shirley-Quirk (den wir ebenfalls im War Requiem (Vol. 20) und in der Babij Yar-Symphonie (Vol. 5a) wiederfinden) sowie mit Christiane Oelze (die 1997 Chor und Publikum im Elias (Vol. 15) begeisterte) konnten zwei ausgezeichnete Solisten verpflichtet werden. David Shallon leitete sowohl das Brahms-Requiem wie auch in der folgenden Spielzeit 1992/93 das Schicksalslied fern jeder Erdenschwere und ohne Pathos. Gleiches gilt für Robert Schumanns Nachtlied, das wie auch die beiden anderen Schumann-Werke Adventlied und Neujahrslied- im Rahmen des 4. Schumannfestes im Juni 1991 auf dem Programm stand. Als in jeder Hinsicht problemlos möchte man die Jahre 1987 1993 hinsichtlich der Zusammenarbeit von Chordirektor Professor Hartmut Schmidt und Chefdirigent David Shallon bezeichnen. So kam auch wie selbstverständlich Shallons Vorschlag, die Schumann-Stücke op. 71 und 144 nicht selber zu dirigieren, sondern dem ja so oft bescheiden im Hintergrund stehenden Hartmut Schmidt das Podium zu überlassen. Im Konzert vom 11. Juni 1991 gingen im ersten Teil noch Rezitationen (Gert Westphal), Lieder mit Klavierbegleitung (Mitsuko Shirai, Hartmut Höll) und das Requiem für Mignon op. 98b (siehe auch Vol. 55) voraus.
Wir danken Tabea Zimmermann, die uns aus dem Nachlass von David Shallon die dieser Dokumentation zugrunde liegenden DAT-Bänder zur Verfügung gestellt hat. Leider war die WDR-Aufzeichnung vom 11.6.1991 nicht mehr auffindbar, so dass wir auf den sicher nicht optimalen- Hausmitschnitt der Tonhalle zurückgreifen mussten. Die DAT-Kopie des Deutschlandfunks (DLF) zeigte bei Fortissimo-Stellen deutliche, übersteuerungsbedingte Verzerrungen, die bei der Überspielung entstanden sein müssen und in der Nachbearbeitung leider nicht vollständig unterdrückt werden konnten.