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Julius Tausch – Städtischer Musikdirektor von 1854 bis 1890

Julius Tausch - Städtischer Musikdirektor von 1854 bis 1890
Julius Tausch war schon in den Jahren 1852 bis 1854 oftmals in Vertretung von Robert Schumann als Dirigent in Düsseldorf aktiv. Julius Tausch sprang bereits zu dieser Zeit und dann mehrfach -auch kurzfristig- ein.

Julius Tausch war Schüler von Fr. Schneider in Dessau und hatte das Leipziger Konservatorium besucht. Er weilte seit 1846 in Düsseldorf, leitete dort zuerst den Männergesangverein und übernahm 1847 nach der Übersiedelung von Julius Rietz nach Leipzig auch die Leitung der Künstlerliedertafel.

Am bekanntesten von seinen vielen wirkungsvollen Kompositionen sind die zur damaligen Zeit oft aufgeführte Konzertouvertüre (Festouvertüre) in As-Dur, sowie „Der Blumen Klage" und die Musik zu Shakespeares „Was ihr wollt", ferner noch der „Germanenzug" und „Mirjams Siegesgesang".

Die Gründung des Orchesters 1864 unter Julius Tausch:

Julius Tausch setzte die Übernahme der Orchestermusiker in feste vertragliche Strukturen durch die Stadt um. Das war die Gründung des „Städtischen Orchesters“, heute: „Düsseldorfer Symphoniker“.

Auszug aus dem Beschlussbuche der Stadtverordneten-Versammlung - Sitzung vom 20ten September 1864:
„Die Stadtverordneten Versammlung erklärt sich bereit, die Besoldung eines städtischen Orchesters bis zur Summe von 10.200 Thl jährlich vorläufig auf 1 Jahr, nämlich vom 1. Oktober d.J. bis 1. Oktober k.J. unter der Bedingung zu garantieren, daß die Zahlung der zu dieser Besoldung von hiesigen Vereinen angebotenen festen Beiträgen von zusammen 7.200 Thl. vorab sicher gestellt werde.
der Vorsitzende gez. Hammers
die Protokollführer gez. Reinartz, Friedrich, C. Kürten
Für die Richtigkeit des Auszuges der Oberbürgermeister Hammers"

Auszug aus dem „Düsseldorfer Anzeiger" Nr. 227 vom 26. September:
„Es hat sich in Folge der Vereinbarungen zwischen der Stadt und den betheiligten Vereinen der Vorstand für das neue städtische Orchester konstituirt. Er besteht außer den beiden Sachverständigen, den Herren Tausch und Kochner, aus den Herren: v. Sybel (Vorsitzender) und Deus für die Tonhalle; v. Fuchsius für das Theater-Comitee, Bloem und Lyon für den allgemeinen Musikverein, Hertz und Hürxthal für den Instrumentalverein und Farina für den St. Sebastianus-Verein. Wie wir hören, ist alle Aussicht da, daß zum 1. Oktober das neue Orchester in volle Aktivität tritt."

Auszug aus § 1 der Gründungssatzung:
„Der städtische Orchester-Vorstand vertreten durch seinen Vorsitzenden engagirt die genannten Herren als Mitglieder des städtischen Orchesters und zwar jeden desselben für das von ihm vorzugsweise gespielte Instrument; jedoch, wenn es nöthig sein sollte, so sind die Musiker auch verpflichtet, nach Anweisung des Herren Dirigenten ein ihren Kräften angemessenes anderes Instrument zu spielen".

Nach der Gründung des städtischen Orchesters in Aachen (1852) war die Gründung des städtischen Orchesters in Düsseldorf die zweite kommunale Orchestergründung in Deutschland. Es folgten Augsburg (1867), Baden-Baden (1875), Mainz (1876) Freiburg (1887) und Köln (1888). Zusammen mit Aachen darf sich Düsseldorf als Vorreiter einer großen kulturellen Entwicklung in Deutschland bezeichnen.

Da die Musiker finanzielle Sicherheit erhielten mußten auch einige Verpflichtungen eingegangen werden, die in einem sog. Reglement festgelegt wurden. Wir zitieren aus dem Original dieses Reglement wie folgt:

„Die Leistungen des Städtischen Orchesters erstrecken sich:
a) auf das Theater, so oft Proben oder Vorstellungen stattfinden. Die Ausführungen oder Proben im Theater stehen unter der ausschließlichen Leitung des dafür vom Theaterdirektor bestellten Kapellmeisters. Sollte zu Zeiten kein Theater in Düsseldorf sein, so sind die Musiker nach der Anordnung des Comites zu äquivalenten Leistungen, sei es durch Reunionen oder eine größere Zahl von Concerten oder sonstigen Aufführungen gehalten
b) auf die Concerte des Allgemeinen Musikvereins
c) auf die Proben und Aufführungen des Instrumentalvereins
d) auf die sonn- und feiertags im Geislerschen Lokale stattfindenen Concerte
e) auf 12 bis 15 im Sommer an Wochentagen im Geislerschen Lokale oder anderwärts stattfindenen Garten-Concerte
f) auf die Mitwirkung bei drei musikalischen Messen
g) auf die musikalischen Aufführungen bei außerordentlichen städtischen Festlichkeiten."
Gleichzeitig wurde ein "Strafkatalog" im Falle von disziplinarischen Vergehen ins Leben gerufen, der auf der Heeresdienstvorschrift und den Verhaltensmaßregeln, nach denen sich ein preußischer Landlehrer zu richten hatte, basierte und folgenden Text hatte:
- Die Mitglieder des Orchesters sind verpflichtet, bei allen Proben und Aufführungen in angemessener Kleidung zu erscheinen, auch stets eines ruhigen, folgsamen und gesitteten Verhaltens sich zu befleißigen.
- Alle Proben und Ausführungen werden mit dem Glockenschlage der angesetzten Stunden beginnen...
- Diejenigen Mitglieder, welche wider Erwarten ihre Dienstpflicht in dem Sinne der obigen Bestimmungen verletzen, sollen in folgende Conventional-Strafen verfallen:
I.
Widerspruch und Nichtbefolgung der Anordnung sowie überhaupt Verstöße gegen die in den Art. 1 bis 8 enthaltenen Bestimmungen ziehen eine Geldstrafe von 1 bis 5 Thlr nach sich, deren jedesmalige Höhe der resp. Dirigent vorzuschlagen und das gemeinderäthliche Amt zu bestimmen hat ...
II.
a)Wer zur bestimmten Stunde nicht erscheint, erlegt eine Strafe von 10 Sgr (Silbergroschen)
b) Wer eine halbe Stunde zu spät kommt, zahlt 15 Sgr
c) Wer noch später oder gar nicht erscheint, zahlt das erstemal 1 Thlr, das zweite Mal 2 Thlr und das dritte Mal 3 Thlr.
III.
Die delegierten Dirigenten, welchen die strenge und unpartheiische Handhabung des gegenwärtigen Reglements speziell obliegt, sind zu strengster Beachtung desselben verpflichtet, und wird das gemeinderäthliche Comite Partheilichkeiten oder sonstige Zuwiderhandlungen in Rücksicht ihrer mit Ordnungsstrafen bis zum doppelten Betrage der in Art. 9 festgesetzten Strafen ahnden.
34 Musiker unterwarfen sich diesem Reglement und bildeten somit das erste Städtische Orchester in Düsseldorf:
1. Violine: Heinrich Zingel, Ernst Stüöckel, Karl Mäder, Wilhelm Liebau
2. Violine: -Alexander, Franz Zander, Wilhelm Zander, Richard Meg
Viola: -Kobrow, August Hübner
Viloncello: Ludwig Krieger, -Knappe
Kontrabaß: Franz von der Wippel, Heinrich Hallen
1. Flöte: Johann Berg
2. Flöte: Eduard Schwenberg
Oboe: F. R. Rudolph, -Abbes
Fagott: Heinrich Ulrich, Oskar Max Fabry
Klarinette: Friedrich Budde, F. R. Oskar, -Wohlleben
Trompete: Jakob Lilienthal, Hubert Schmidt
Horn: Julius Kaminsky, Oskar Sopp
Posaune: Karl Lüttig, Karl Banier, -Schlatterer
Pauke: Friedrich Schäfer
Trommel: Louis Kreutzer
(Die nachfolgenden Bilder sind nach Datum absteigend sortiert)