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Attribut: Menschenrecht

Das nunmehr 7. MENSCHENRECHTSKONZERT der Düsseldorfer Symphoniker findet als Tonhallen-Matinee zwei Tage vor dem Beginn des Frühlings statt, auf dessen die Pandemie besiegende Kraft wir alle hoffen. Der Konzertchor des Städtischen Musikvereins ist stolz und glücklich, an einer erneuten Auflage dieser besonderen Konzertreihe mitzuwirken.

Die deutschsprachige Übersetzung des grammatischen Begriffs „Attribut“ ist eine „Beifügung“, die einem Bezugswort das Wesensmerkmal verleiht. Diese sehr profane Definition steht in großem Kontrast zu ihrer begeistert widergespiegelten Ausprägung, die jährlich ein Konzert in der Tonhalle in den Rang von etwas ganz Besonderem erhebt.

„Menschenrechtskonzerte“ sind natürlich zunächst großartige und vom Publikum dankbar erlebte musikalische Ereignisse, für deren Gestaltung die Düsseldorfer Symphoniker und ihr Initiator und musikalischer Leiter Adam Fischer Verantwortung tragen.

Aber sie sind mehr: sie sind ein philharmonischer Aufruf, ein klingendes Signal, weltweit jene „universellen, unteilbaren und unveräußerlichen Freiheits- und Autonomierechte“ zu achten und zu schützen, die jedem menschlichen Individuum allein schon „aufgrund seines Menschseins“ zustehen.

Als bloße „Beifügung“ klingt diese Spezifik eines klassischen Konzerts gewaltig und herausfordernd. Aber vor allem auch jenen Menschen, die ihre Umwelt gern durch künstlerische Interpretation zu verstehen suchen, wird klar sein, dass Rechte nicht nur definiert und fixiert werden müssen, sondern dass zu ihrer weltweiten Durchsetzung und Wahrnehmungsmöglichkeit noch sehr viel fehlt.

Noch vor seinem ersten „Menschenrechtskonzert“ hat sich Adam Fischer bereits im ersten Jahr als Principal Conductor der Düsseldorfer Symphoniker zu einer humanistischen Verantwortung bekannt, die seitdem seiner großartigen künstlerischen Meisterschaft ein politisches Bekenntnis zur Seite stellt. Mit einem Gedenkkonzert ehrten die Düsseldorfer Symphoniker 2014 mit Mozarts „Requiem“ die von den Nazis umgebrachten Sintii und Roma, deren Andenken vor dem unbegreiflichen Hintergrund des monströsen Verbrechens des Holocaust einer besonderen Erinnerung bedurfte. Wir – der Chor des Städtischen Musikvereins –  waren damals dabei und nicht nur von der bewegenden Musik des unvollendet gebliebenen letzten Werkes Mozarts ergriffen. Seine Totenmesse wurde dem Genozid an Menschen gewidmet, deren Nachfahren bis heute noch vielerorts um ihre universellen Rechte kämpfen müssen.

Für den Konzertchor des Städtischen Musikvereins zu Düsseldorf war es eine Ehre, auch an mehreren der folgenden festlichen Konzerte zur Verleihung des Menschenrechtspreises beteiligt zu sein. 

Adam Fischer hat diese Auszeichnung initiiert, mit der die Gesellschaft der Freunde und Förderer der Tonhalle Organisationen und Personen ehrt, die sich der humanistischen Verpflichtung, weltweit für die Wahrung des universellen Rechts für alle Menschen einzutreten und dieses durch eigenes Beispiel zu stärken, in besonderer Weise beispielhaft annehmen.

Jedes der bisherigen Menschenrechtskonzerte hat die Kraft der Musik dazu genutzt, auf großartige Beispiele humanen Wirkens aufmerksam zu machen und mit dem Preisgeld besonders unterstützenswerten Initiativen Hilfe zur Hilfe zu schenken.

2016, im Jahr nach dem „Wir schaffen das“ - Versprechen der ehemaligen Kanzlerin, die vor Krieg und Hunger Geflohenen zu beherbergen und ihnen ein menschenwürdiges Asyl in Aussicht zu stellen, schlug Adam Fischer eine Organisation als Preisträger vor, die bereits lange in den Kriegs- und Katastrophengebieten Großartiges leistet: ÄRZTE OHNE GRENZEN . Wir durften mit Johannes Brahms „Deutschem Requiem“ zum Konzert ein berührendes chorsinfonisches Werk aufführen.

Beim zweiten Menschenrechtskonzert – 2017 – gab es zur Preisverleihung dankbare Ovationen für die Verantwortlichen des Flüchtlingslagers KARA TEPE auf der griechischen Insel Lesbos, dem ersten europäischen Anlaufpunkt der in dessen Sichtweite Gestrandeten. Europas Hymne, der Schlusschor aus Beethovens IX. Sinfonie versprach damals „Alle Menschen werden Brüder …“

Dass Adam Fischer 2018 seinem in Amerika lebenden ungarischen Landsmann Georges Soros die Auszeichnung zudachte, war ein deutliches Signal in Richtung seines sich gegen Hilfesuchende abschottenden Geburtslandes. Mit Beethovens „Eroica“ würdigte er das demokratische und humanistische Engagement des Milliardärs, der seine und seines Geldes Macht als mahnende und helfende Stimme zugunsten Schutzsuchender und Abgewiesener einsetzt und deshalb von der gegenwärtigen ungarischen Regierung durchaus berechtigt als ihr scharfer Kritiker verstanden wird.

2019 erhielt die Organisation PRAXEN OHNE GRENZEN, deren Engagement innerhalb unseres reichen Sozialstaates nötig ist, den Preis. Die Ärzte behandeln jene Menschen, die sich eine Versicherung nicht leisten können, die außerhalb der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer etablierten Normen auf Sozialhilfe und unbürokratische Betreuung im Notfall angewiesen sind. Unser Konzertchor war durch die Interpretation von Joseph Haydns „Der Sturm“ („La Tempesta“) auch an diesem Konzert beteiligt.

Die Corona-Pandemie verhinderte zwei Jahre lang eine Preisverleihung vor Publikum, aber die der Auszeichnung würdigen Organisationen durften sich über Anerkennung und Unterstützung freuen und bekamen ihr Ehrenkonzert per Live-Stream. Für 2020/21 wurden die österreichische Organisation MIMIKAMA, die sich gegen Falschmeldungen im Internet einsetzt und „FRIDAYS FOR FUTURE “ ausgezeichnet. Der Livestream der Konzerte und die Gesprächsrunden bleiben im Netz abrufbar und sind so ein dauerhaftes Bekenntnis der Stifter, des Initiatoren und der Ausführenden des Konzerts, das jährlich mit dem großartigen Menschenrechts-Attribut verbunden bleibt.

2022 dürfen wir, als der Konzertchor der Landeshauptstadt wieder an einem Ereignis mitwirken, das am 19. März auf Vorschlag Adam Fischers einen (uns noch unbekannten) würdigen Preisträger ehren wird. Uns sei dabei die Hoffnung gestattet, dass wir mit Beethovens IX. Sinfonie ein Frühjahr begrüßen können, das uns nicht nur von Masken und Beschränkungen, Onlineproben und Einlasstests befreit, sondern in dem sich vor allem auch durch die Erfahrung der grenzenlosen COVID-Bedrohung das weltweite Bewusstsein schärft, dass nicht nur vor dem Virus alle Menschen gleich sind, sondern dass vor allem die universellen Menschenrechte unteilbar und immer für jedermann gelten müssen.

Karl-Hans Möller am 1.2.2022

Bild: Tonhalle Düsseldorf mit Banner zum Menschenrechtskonzert (Bild: Karl-Hans Möller)